Biergärten entstanden in Bayern im 19. Jahrhundert in München, als vorwiegend untergäriges Bier getrunken wurde. Dieses konnte nur in den kalten Monaten hergestellt werden, da die Gärung bei Temperaturen zwischen vier und acht Grad erfolgen musste (und ebenso die Lagerung - das damals nicht-pasteurisierte Bier wurde bei wärmeren Temperaturen schnell schlecht).

Bereits in der bayerischen Brauordnung von 1539 und im Anschluss hieran im Jahr 1553 per Dekret durch Herzog Albrecht V. (1550–1579) von Bayern wurde festgeschrieben, dass nur in der Zeit vom 29. September, dem Feiertag des heiligen Michael, bis zum 23. April , dem Feiertag des heiligen Georg, Bier gebraut werden durfte. Grund hierfür war, neben den für den Gärungsprozess notwendigen niedrigen Temperaturen, vor allem die enorme Brandgefahr, die vom Siedevorgang ausging. Die Siedekessel wurden beim Brauvorgang extrem erhitzt, was im 16. Jahrhundert zu einer Häufung von Bränden in den Brauereien führte. Da zu dieser Zeit Feuersbrunsten für die Städte die größte anzunehmende Gefahr darstellten, wurde das Bierbrauen während der Sommermonate verboten.

Max Liebermann: Münchner Biergarten, 1884Damit auch im Sommer dieses Bier ausgeschenkt werden konnte, legten größere Münchner Bierbrauer in den Flusshängen der Isar tiefe Bierkeller an, in denen man mittels im Winter eingebrachtem Eis das gebraute Bier ganzjährig kühl halten konnte. Um die Durchschnittstemperatur des Lagers weiter zu senken, streute man auf dem Boden des Hangs Kies und pflanzte Kastanien, die mit ihrem dichten Blätterwerk im Sommer guten Schatten bieten.

Allgemein wird angenommen, dass die Kunden einen großen Maßkrug mitbrachten, um das gekaufte Bier mit nach Hause zu nehmen (weshalb es auch Krüge mit Deckeln gab). In den heißen Sommermonaten wurde das Bier jedoch oft bereits direkt vor Ort getrunken. Von diesen Kellerbiergärten sind heute der Paulaner am Nockherberg sowie der Hofbräukeller erhalten. Die Keller von Bürgerbräukeller und Franziskaner bilden heute die Tiefgaragen der Motorama- und Franziskanerhof-Komplexe; die zugehörigen Biergärten existieren nicht mehr.

Der nächste Schritt erfolgte bald und neben der reinen Lagerung wurden die Bierkeller bald auch für den Ausschank genutzt, indem man einfache Bänke und Tische unter die Bäume stellte. Dies führte dazu, dass diese Plätze bald ein beliebtes Ausflugsziel der Münchner wurden, sehr zum Verdruss der kleineren, in München verbliebenen Bierbrauer.

Um der zunehmenden Abwanderung von Gästen entgegenzuwirken, traten diese an Maximilian I. Joseph (Bayern) heran, der verfügte, dass die um München herumliegenden Bierkeller zwar weiterhin den Ausschank betreiben, dort jedoch keine Mahlzeiten servieren durften. Jeder, der dort essen wollte, musste die dafür notwendige Brotzeit nunmehr selbst mitbringen.

Originaltext der Verfügung:

Märzenkeller

Das Gästesetzen und den Minuto-Verschleiß der Brauer auf denselben.
Es ist den Bierbrauern gestattet, auf ihren eigenen Märzenkellern in den Monaten Juni, Juli, August und September selbst gebrautes Märzenbier in Minuto zu verschleißen, und ihre Gäste dortselbst mit Bier und Brod zu bedienen. Daß Abreichen von Speisen und anderen Getränken bleibt ihnen aber ausdrücklich verboten.
Verord. v. 4. Jänner 1812

Diese Verfügung ist inzwischen zwar nicht mehr gültig, so dass es möglich ist, z. B. an entsprechenden Ständen etwas zum Essen zu kaufen oder sich etwas servieren zu lassen, jedoch ist es weiterhin Tradition, seine eigene Brotzeit mitzubringen.

„Kennzeichnend für den bayerischen Biergarten im Sinne der Verordnung sind vor allem zwei Merkmale: der Gartencharakter und die traditionelle Betriebsform, speziell die Möglichkeit, dort auch die mitgebrachte, eigene Brotzeit unentgeltlich verzehren zu können, was ihn von sonstigen Außengaststätten unterscheidet.“
Auszug aus der Bayerischen Biergartenverordnung vom 20. April 1999

Aktuelles
Heutzutage erfreuen sich Biergärten im traditionellen Sinne immer noch größter Beliebtheit und das nicht mehr nur in Bayern. Immer mehr Gastwirte in ganz Deutschland errichten ihre Biergärten nach dem Muster des traditionellen bayerischen Biergarten, d.h. es wird von autarken Schankanlagen im Außenbreich des Gastronomiebetriebs Bier in Maßkrügen ausgeschenkt, welches die Gäste traditionsgemäß im Freien unter Kastanienbäumen zu ihrer mitgebrachten Brotzeit verzehren dürfen.