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- Geschrieben von Thomas Glocker
- Veröffentlicht: 04. Dezember 2011
Der traditionelle bayerische Biergarten feiert 200. Geburtstag – bloß wer hat ihn eigentlich erfunden? Der Kini war´s – König Max I. Joseph von Bayern( geb. am 27. Mai 1756, gest. 12. Oktober 1825)! In München! Eine, ob gewollt oder ungewollt, einfach geniale Idee.
Bis dahin holten sich die Leute ihr Bier immer in extra großen Krügen am Bierausschank ab und trugen das flüssige Gold nach Hause. In heißen Sommern kam es jedoch schon mal vor, dass der "riesige" Krug schon am Ausgang des Brauereigeländes leer war. Da hatten findige und geschäftstüchtige Brauer die Idee, den oft brach liegenden Platz über ihren Bierkellern zu nutzen und ihr Bier zum sofortigen Verzehr anzubieten – eben „Ausschank mit Austrank“. Die schattenspendenden Kastanienbäume über den Bierkellern waren in den heißen Sommern natürlich bestens dafür geeignet, den Aufenthalt noch angenehmer zu gestalten.
Des einen Freud, des anderen Leid. Während sich die Brauer natürlich die Hände rieben und die Taler zählten, waren die Gastwirte grantig – stinksauer trifft´s eher! Es kam immer häufiger zu Diskussionen und Schlägereien zwischen Wirten, Brauern und Gästen. Den Gastwirten brachen die Geschäfte im Sommer völlig ein, da sich keiner mehr in die Wirtshäuser verirrte. Jeder wollte im Sommer nur noch an der frischen Luft unter den schattenspenden Kastanien bei einem kühlen und noch dazu frisch gezapften Bier sitzen. Zudem gab´s auch noch günstige Brotzeiten im Biergarten.
Das brachte die Gastwirte im wahrsten Sinne des Wortes auf die Kastanie. Sie beschwerten sich massiv beim König. Ein Bierkrieg stand kurz bevor und konnte nur durch das geschickte Vermitteln von König Max I. in München vermieden werden.
König Max I., selbst ein großer Freund des Gerstensafts, nahm sich dem Thema höchstpersönlich an und schuf mit einem Dekret die Voraussetzungen für die Geburt des traditionellen bayerischen Biergartens. Am 04.01.1812 ordnete er an, dass seine Bierbrauer auf ihren Bierkellern von Juni bis September ihr selber gebrautes Bier direkt verkaufen dürfen – quasi „in minuti zu verschleißen“, wie er es formuliert hat. Die Brauer konnten nun ganz offiziell ihre Biergärten mit Tischen und Bänken ausstatten, und ihre Gäste mit Bier versorgen. Allerdings durften keine Speisen mehr verkauft werden, so dass auch seine Gastwirte besänftigt waren.
Er bestimmte jedoch auch, dass seine Untertanen weiterhin ihre eigenen Brotzeiten in die Biergärten mitbringen durften. Das wurde zur Tradition und bis heute ist es in den traditionellen bayerischen Biergärten erlaubt, Brotzeiten mitzubringen und zu verzehren.
Natürlich kann man heutzutage aber auch wieder in den Biergärten etwas zu Essen bekommen. Junge und Alte, Freunde und Fremde kommen im Biergarten zusammen, trinken gemeinsam, unterhalten sich und schon so manche Freundschaft und Liebe ist im Biergarten entstanden. Eine schöne Tradition, die unbedingt gepflegt und erhalten werden sollte.
Zum Jubiläum sind in ganz Bayern und natürlich auch in München verschiedenste Veranstaltungen geplant. Genaueres zu den Aktionen und die Termine erfahrt ihr in Kürze.
Quellen:
Das Brauwesen, Brantweinbrennen und der Malzaufschlag im Königreiche Bayern in polizeilicher und kameralistische Beziehung - Autor/Hrsg.: Döllinger, Georg Ferdinand (Verlag Beck)
Artikel „Wilhelm IV., Herzog von Baiern“ von Sigmund Ritter von Riezler in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 42 (1897), S. 705–717
Wolf, Kurze Lebens- und Regierungsgeschichte König Max Josephs I. (1836). – Söltl, M. J., K. v. B., sein Leben und Wirken (1837). – Lerchenfeld, Gust. v., Gesch. Baierns unter König M. J. I. (1854)